FAQ
FAQ - Schnell, informierend, übersichtlich
Mit dem FAQ-Bereich wollen wir Ihnen schnell die passenden Antworten auf Ihre Fragen geben. Viele Fragen treten häufiger auf - daher haben wir für Sie die meistgestellten Fragen gesammelt, aufbereitet und übersichtlich nach Themengebieten aufgelistet.
Ziel des FAQ-Bereich ist es, Ihnen vorab schon die Möglichkeit zu geben Unklarheiten oder Missstände zu beseitigen und Ihnen somit zu jederzeit eine schnelle Antwort auf Ihre dringenden Fragen zu liefern. Klicken Sie sich durch die Themen und finden Sie Ihre passende Antwort.
Sollten Sie in unserem FAQ-Bereich keine Antwort auf Ihre Frage erhalten, können Sie uns selbstverständlich anrufen, eine E-Mail schicken oder Sie nutzen das Kontaktformular (Link) um uns Ihre Fragen und Wünsche mitzuteilen.
Thema: Wohnungssuche
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten zur Mietsicherheit.
- Hinterlegung einer Barkaution.
- Sie verpfänden ein Sparbuch.
- Sie übergeben eine Bürgschaft einer Bank
Die Barkaution für Ihre Wohnung kann in drei Raten gezahlt werden. Dabei muss die erste Rate vor Übergabe der Wohnung geleistet werden.
Es ist sinnvoll sowohl eine Hausratversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung zu haben, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Die private Haftpflichtversicherung kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn die Waschmaschine ausläuft. Dahingegen schützt die Hausratversicherung Ihre Wohnungseinrichtung gegen Feuer, Wasserschäden oder Einbrüchen.
Thema: Fragen zum Mietverhältnis
Generell besteht eine Gesamt-Miete aus der Nettokaltmiete sowie den Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten. Die Zusammenstellung der Nebenkosten können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, muss zusätzlich eine Umsatzsteuer gezahlt werden.
Einmal im Jahr ist es Ihnen freigestellt kostenlos Sperrmüll anzumelden, um Ihre alten Möbel loszuwerden. Es ist grundsätzlich zu unterlassen Ihren Sperrmüll auf Gemeinschaftsflächen im Haus oder auf dem Grundstück zu hinterlassen. Bei Missachtung dieser Richtlinien werden die Kosten für die Entsorgung dem Verursacher bzw. der Mieterschaft im Rahmen der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt.
Während der Mietzeit ist es dem Mieter erlaubt einen neuen Innenanstrich durchzuführen und die Wandflächen zu spachteln. Wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen wollen, die die Bausubstanz verändern, ist eine schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel der Austausch von Fliesen, die Verlegung von Laminat oder Wanddurchbrüche. Bei Auszug ist der vertragsgemäße Zustand der Wohnung wiederherzustellen.
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Untervermietung mit Angabe eines wichtigen Grundes stellen. Diesem ist eine Kopie des Untermietvertragsentwurfes und Unterlagen zum Untermieter beizufügen. Nach Prüfung der Unterlagen kann eine Genehmigung seitens des Vermieters erteilt werden. Zusätzlich kann der Vermieter ein Untermietzuschlag erheben.
Einerseits ist es entscheidend wie groß die Wohnung ist andererseits ist es abhängig von der Art der teilgewerblichen Nutzung. Am besten stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Angabe von Art, Umfang (wie viele Zimmer) und Dauer der Nutzung und wir prüfen, ob eine gewerbliche Nutzung möglich ist.
Zunächst müssen Sie uns die Sterbeurkunde zukommen lassen.
Weitere Schritte sind:
- Schriftliche Erklärung, ob Sie (als Lebenspartner) die Wohnung bzw. den Mietvertrag übernehmen wollen.
- Sofern Punkt 1 nicht zutrifft, ist die Wohnung vom Erben zu kündigen.
- Wenn Sie das Erbe nicht annehmen, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit und lassen Sie uns die Schlüssel der Wohnung zukommen.
Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme für einen Mietvertragspartner stellen. Wir überprüfen anschließend die Bonität. Vorab müssen Sie uns eine Kopie des Personalausweises der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und zusätzlich eine Schufa-Auskunft einreichen.
Generell ist die Kündigung des Mietverhältnisses nur schriftlich einzureichen und von allen Mietern zu unterzeichnen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Dabei muss die Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, um zum Ablauf des übernächsten Monats zu irken. Vorab wird geklärt, welche Arbeiten bzw. Schönheitsreparaturen von Ihnen vor Beendigung des Vertrages auszuführen sind.
Die Vorabnahme ist im Allgemeinen unverbindlich, da im möblierten Zustand nicht alle Mängel auffallen können. Letztendlich wird der Zustand der Wohnung bei der Schlussabnahme ermittelt. Dann wird entschieden, ob weitere Arbeiten Ihrerseits erforderlich sind oder ob sich die Wohnung in einem guten Zustand befindet.
Wollen Sie Ihre Wohnung kündigen oder haben Sie diese bereits gekündigt, dann können Sie uns gerne einen interessierten Nachmieter als neuen Mieter vorschlagen. Trotz dessen werden wir immer aus einer Mehrzahl von Interessenten auswählen, um den besten Nachmieter zu finden. Dafür möchten wir Sie bitten uns einen Selbstauskunftsbogen der Interessenten als PDF-Datei (Link zum Downloadbereich) zu senden.
Der Gesetzgeber sieht zur Freigabe der Kaution eine Frist von 6 Monaten vor. Solange keine Mietschulden zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen und bei der Wohnungsabnahme keine Beanstandungen vorliegen, erstatten wir Ihnen die Kaution. Wenn für den anteiligen Mietzeitraum noch eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung aussteht, behalten wir uns vor einen Teil der Kaution einzubehalten.
Thema: Genehmigungen
Wenn Sie Veränderungen an der baulichen Substanz vornehmen möchten, bedarf es immer der Zustimmung des Vermieters. Dazu zählen Veränderungen an der Elektrik, der Austausch von Warmwasserbereitung, das Anbringen von einem Sichtschutz, ein Wanddurchbruch oder Veränderungen von Bodenbelägen, die fest verklebt werden müssen. Bei kleineren Veränderungen, die schnell wieder in die Ausgangssituation umgeändert werden können, bedarf es zumeist keine Zustimmung.
Trotz dessen empfehlen wir Ihnen immer einen Antrag auf bauliche Veränderung (Link zum Downloadbereich) zu stellen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Kleine Haustiere wie Hamster, Fische oder Schildkröten können Sie ohne Genehmigung in Ihrer Wohnung halten, da von denen in der Regel keine Störungen zu erwarten sind.
Die Haltung von Hunden und Katzen in einer Wohnung ist genehmigungspflichtig. In diesen Fällen benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag (Link zum Downloadbereich).
Thema: Mängel
Bitte setzen Sie sich dringend mit uns in Verbindung. Nutzen Sie für Ihre Anfrage gerne unser Schadensformular.
In der eigenen Wohnung:
- Haupthahn (sofern vorhanden) abstellen/ zudrehen.
- Verwaltung/ Hausmeister/ Notdienstfirma informieren.
Im Notfall:
- Die Feuerwehr (112) anrufen.
- Polizei kontaktieren und eine Anzeige erstatten.
- Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung informieren.
Wenn Sie den Schlüssel verloren oder abgebrochen haben oder Ihnen die Tür einfach zugefallen ist, ohne einen Schlüssel dabei zu haben, muss der Mieter/ Verursacher die Kosten tragen. Vom Vermieter werden die Kosten nur übernommen, wenn ein Defekt am Zylinder oder am Schloss aufgrund von Verschleiß und ohne Fremdeinwirkung vorliegt.
Sie sollten zunächst versuchen mit Ihrem Nachbarn ein klärendes Gespräch zu führen und auf die Hausordnung (Link) verweisen. Wenn es immer noch keine Verbesserung der Situation gibt, sollten Sie sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden. Dabei kann es erforderlich sein, dass Sie ein Lärmprotokoll (Link) führen müssen.
Wenn Sie Schimmel in der Wohnung haben, sollten Sie dringend etwas unternehmen. Oft liegt es daran, dass der Mieter falsch heizt oder lüftet. Daher bieten wir Ihnen hier einen Ratgeber zum Thema „Richtig heizen und lüften“ (Link).
Thema: Fragen zum Gewerbemietvertrag
Für die Anmietung von Gewerbeflächen benötigen wir Ihre Gewerbeanmeldung sowie wirtschaftliche Unterlagen Ihres Unternehmens. Eine weitere Bedingung bei Gewerbemietverträgen ist eine aktuelle Schufa-Auskunft und sonstige Unterlagen zur Bonitätsprüfung – aktuelle BWA, Bilanz. Ferner benötigen wir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres letzten Vermieters. Um ein passendes Objekt für Sie zu finden, sollten Sie uns ein Nutzungskonzept und ein Mietzweck zukommen lassen.
Grundsätzlich wird im Mietvertrag vereinbart, dass eine Mietsicherheit geleistet werden muss. Eine Kaution beträgt bei unseren Gewerbemietverträgen drei Bruttowarmmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sie haben die Wahl zwischen drei Optionen:
- Die Barkaution wird auf ein separates Kautionskonto gezahlt.
- Die Verpfändung eines Sparbuches.
- Die Übergabe einer Bankbürgschaft.
Dabei ist die Kaution bis zum Vertragsbeginn fällig und muss vor Übergabe des Mietobjektes hinterlegt sein.
Mietverträge über Geschäftsräume bedürfen der Schriftform.
Wenn Ihr Unternehmen nach dem UStG der Umsatzsteuer unterliegt, wird diese Bestandteil des Gesamtmiete und im Gewerbemietvertrag gesondert ausgewiesen. Insofern haben Sie diesbezüglich keinen Nachteil, da Sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können. Dabei ist es wichtig, dass Sie steuerpflichtige Umsätze generieren und in den Räumlichkeiten tatsächlich überwiegend Umsätze getätigt werden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
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Standort
Benzstr. 7A 14482Potsdam
Erreichbarkeit
nach Vereinbarung
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